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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8491)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.03.2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8491)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. März 2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 101 Abs 2 S 2 GG, § 54 Abs 2 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Richter beim Angriff der einer Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richter beim Angriff der einer Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Ob ein deutlicher oder aber nur ein geringfügiger Leistungsunterschied im Vergleich der Bewerber vorliegt ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ) und damit sonstige Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist im Einzelfall zu ermitteln.

    Sind nämlich zwei Bewerber auf Dienstposten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gleich gut beurteilt worden, so hat grundsätzlich derjenige eine höherwertige Leistung erbracht, der die Aufgaben des schwierigeren Dienstpostens erfüllt hat ( BVerwG, Beschluss vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 -, DÖD 1981, 279; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Ziffer 8.3 Satz 4 BeurtRL MJ LSA kommt für Regelbeurteilungen zum Stichtag "31.03.2008" - wie das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt hat - (noch) nicht zum Tragen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit die Beschwerde auf Ziffer 5.3 BeurtRL MJ LSA und die hierzu ergangene Senatsrechtsprechung ( Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris ) verweist, wird ebenso wenig ein Rechtsmangel glaubhaft gemacht.

    Hierzu ist ein Präsident gemäß § 21 AGGVG LSA i. V. m. §§ 3 Satz 2 LRiG LSA, 38 Abs. 1, 173 VwGO, 5 Nr. 2 und 3 AG VwGO LSA, 26 DRiG auch befugt ( siehe insoweit auch: OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris; siehe zudem § 17 Abs. 1 LRiG LSA ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen - wie hier - Richtlinien erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Es ist daher Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beurteilungspraxis in Bezug auf die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien festzustellen und - sofern sich eine solche (selbst vom Wortlaut der Beurteilungsrichtlinie abweichende) Praxis nicht feststellen lässt - diese Richtlinien gegebenenfalls selbst nach den allgemeinen Kriterien auszulegen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013, a. a. O.; Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 L 50/06 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 M 29/09

    Zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    a) Der Beschwerde bleibt mit ihrem auf Zurückverweisung gerichteten Hauptantrag der Erfolg schon deshalb versagt, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO - ungeachtet der Frage nach seiner (analogen) Anwendbarkeit in Eilverfahren nach § 123 VwGO ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 O 259/01 -, Beschluss vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 4 M 145/12 -, juris unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. Februar 2009 - 4 M 29/09, jeweils juris [m. w. N.] ) - nicht vorliegen.

    Die Aufhebung und Zurückverweisung käme schon deshalb nicht in Betracht, weil der Senat (siehe nachfolgend unter 1., b) ohne Weiteres in der Sache selbst entscheiden konnte ( vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 26. Februar 2009, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 14 B 1888/07-, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - NC 2 B 315/11 -, juris [m. w. N.] ).

    Die Rüge des Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, ist überdies nicht durchgreifend, weil er mit der Beschwerde ausreichende Möglichkeiten hatte, rechtliches Gehör zu erlangen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. Februar 2009, a. a. O. ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird ( BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen - wie hier - Richtlinien erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).

    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2012 - 4 M 145/12

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - 1 B 214/12

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Ausschöpfung der jeweiligen Beurteilungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 A 169/10

    Regelbeurteilung eines Richters, Beurteilungsmaßstab, Bedeutung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06

    Öffentliche Einrichtung im Anschlussbeitragsrecht

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 14 B 1888/07

    Bewertung einer Prüfungsleistung aus der Wiederholungsprüfung im Fach Histologie;

  • BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97

    Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - 1 M 68/12

    Verbot der vorläufigen, kommissarischen Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben

  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - NC 2 B 315/11

    Hinderung der Einbeziehung von später eingehenden Rechtsschutzanträgen in eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2001 - 1 O 259/01

    Zulässigkeit der behördlichen Weigerung Verwaltungsvorgänge vorzulegen; Umfang

  • OVG Sachsen, 24.10.2012 - 5 D 72/12

    Befangenheit, Vorbefassung, Unvoreingenommenheit, vorangegangenes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Dies setzt jedenfalls voraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO vorliegen (OVG LSA, Beschl. v. 06.03.2015 - 1 M 2/15 -, juris, RdNr. 2).

    Unabhängig davon kommt die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache wegen einer gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Verwaltungsgericht nicht in Betracht, wenn der Beschwerdeführer mit der Beschwerde ausreichend Möglichkeiten gehabt hat, rechtliches Gehör zu erlangen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 06.03.2015, a.a.O., RdNr. 8, m.w.N.; Beschl. v. 26.02.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Es genügt dagegen nicht, pauschal auf den erstinstanzlichen Vortrag und die dortige Glaubhaftmachung zu verweisen oder nur den Vortrag aus erster Instanz zu wiederholen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1194 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.2017 - 7 CS 17.1629 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 18.7.2019 - 5 B 451/18 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 6.3.2015 - 1 M 2/15 - juris Rn. 57 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 - juris Rn. 6; B.v. 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 30 m.w.N.; Kaufmann in Posser/Wolff, VwGO-BeckOK, Stand: Januar 2020, § 146 Rn. 14 m.w.N.; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 146 Rn. 24; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a - 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Soweit die Beschwerde schließlich pauschal auf "das gesamte Vorbringen des Antragstellers in der ersten Instanz" verweist, ist darin lediglich eine Formalbegründung zu sehen, die keine Beschwerdebegründung im Sinne von § 146 Abs. 4 VwGO darstellt, weil sich die Beschwerdeschrift nach dem in dieser Vorschrift normierten Darlegungsgebot mit der angefochtenen Entscheidung substantiiert auseinandersetzen muss (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 57 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Hieraus resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung daher grundsätzlich nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen ( siehe hierzu im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Aus dem Vorstehenden folgend und zugleich aus der in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung daher grundsätzlich nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen ( siehe hierzu im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 1 M 2/15 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Werden - wie im gegebenen Fall nach den BRL-PVD - aufgrund der einschlägigen Beurteilungsvorschriften ein Erst- und ein Zweitbeurteiler tätig, gibt der Zweitbeurteiler der dienstlichen Beurteilung die abschließende, d. h. maßgebliche Gestalt ( vgl. zu dem Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 27 f., Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 28/21

    Umsiedlung von Zauneidechsen

    Dies setzt jedenfalls voraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO vorliegen (OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 - juris Rn. 2; Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - juris Rn. 92).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21

    Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche

    Mit dem bloßen Geltendmachen von Verfahrensfehlern kann eine Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nämlich nicht erfolgreich geführt werden, da es vielmehr allein darauf ankommt, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist ( OVG LSA, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 M 68/12 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 10 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar - wie hier - ein bloßer Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinandersetzen muss (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 57 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

    Diese Vorgehensweise ist - wie das Verwaltungsgericht unter zutreffendem Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeführt hat - rechtlich nicht zu erinnern ( siehe zudem: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 -, juris [m. w. N.]; Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, [m. w. N.] zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris; Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2017 - 3 M 252/16

    Bevorzugung von Teilstudienplatzinhabern im Vergabeverfahren gegenüber der Gruppe

  • VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15

    Dienstpostenbesetzung: Anspruch auf erneute Bescheidung der Bewerbung auf einen

  • VG Magdeburg, 17.03.2016 - 5 B 613/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

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